AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Leistungen oder Dienstleistungen von Jonas Schneider – BE PROUD® Fitness erworben haben.
1.2 Klienten im Sinne von 1.1 sind Privatpersonen und Unternehmen.
1.3 Die Bezeichnung Klient oder Klienten ist im Folgenden genderneutral gemeint und bezieht sich auf alle Geschlechter.
1.4 Der Vertrag wird zwischen einem Klienten und Jonas Schneider – BE PROUD® Fitness, Schlachthofstraße 2, 99085 Erfurt, im Folgenden Dienstleister genannt, geschlossen.
1.5 Die Begleitung und Anleitung des Klienten bei der Durchführung der gemeinsamen Coachingeinheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.
1.6 Der Dienstleister kann das Coachingkonzept jederzeit während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages anpassen, soweit der Klient dies verlangt oder, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Klienten zu entsprechen.
1.7 Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.8 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

§ 2 Die Leistungen
2.1 Die Planung und Durchführung eines Coachings und/ oder Sonderleistungen zwischen dem Klienten und dem Dienstleister werden durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages vereinbart.
2.2 Der Dienstleister bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und individuelles Coachingkonzept an. Dieses kann verschiedene Elemente aus Trainings-, Ernährungs-, Mindset- und Alltagsoptimierung umfassen.
2.3 Der Klient informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
2.4 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in einem Anamnesegespräch, oder in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen.
2.5 Der Klient beantwortet alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.6 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Klienten einzeln und schriftlich im Dienstleistungsvertrag aufgeführt.

§ 3 Sonstige Leistungen
Der Dienstleister steht den Klienten außerhalb der Coachingeinheiten grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistungen per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

§ 4 Haftung
4.1 Der Dienstleister haftet dem Klienten gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet.
4.4 Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn sich der Klient nicht an die Anweisungen des Dienstleisters hält.
4.5 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

§ 5 Coachingzeiten und Terminzeiten
5.1 Alle Coachingeinheiten werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.
5.2 Das Coaching wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom Dienstleister empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann online oder am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des Dienstleisters oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein.
5.3 Die Coachingeinheiten werden während folgender Zeiten durchgeführt: Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr. Auf besonderen Wunsch und nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

§ 6 Verhinderung und Ausfall
6.1 Eine Coachingeinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden.
6.2 Bei einer Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn der Coachingeinheit durch den Klienten, werden die Kosten für die betroffene Coachingeinheit weder rückerstattet noch gutgeschrieben. Vielmehr ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Betrag für die entfallene Coachingeinheit zu berechnen. Dasselbe gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
6.3 Kommt es innerhalb der 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn der Coachingeinheit zu einer nachweislich krankheitsbedingten Abwesenheit des Klienten, so wird die entfallene Coachingeinheit nicht in Rechnung gestellt. Die Abwesenheit muss dem Dienstleister so schnell und früh wie möglich mitgeteilt werden.
6.4 Bei einer Absage einer Coachingeinheit innerhalb von weniger als zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn, ist der Dienstleister auch bei nachweislich krankheitsbedingter Abwesenheit gemäß § 6.2 berechtigt, die Kosten für eine Coachingeinheit gemäß dem vereinbarten Stundensatz, zu 50% in Rechnung zu stellen.
6.5 Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit des Klienten muss das Coaching angepasst werden. Folglich ist dies dem Dienstleister frühestmöglich mitzuteilen.
6.6 Die aufgrund einer nachweislich gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Coachingeinheiten werden an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
6.7 Der Dienstleister hat das Recht, die Fristen aus $ 6.1, § 6.2 und § 6.3 nach eigenem Ermessen und aus Kulanz zu Gunsten des Klienten zu verändern.

§ 7 Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen, begründeten Coachingabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Coachingeinheiten werden gutgeschrieben.
7.2 Bei einer längerfristigen, krankheitsbedingten Verhinderung des Dienstleisters werden die entfallenden Coachingeinheiten nach Ende der Vertragslaufzeit nachgeholt. Für die nachzuholenden Coachingeinheiten entstehen dem Klienten keine zusätzlichen Kosten. Das vereinbarte Monatshonorar ist während der Vertragslaufzeit auch bei Verhinderung des Dienstleisters weiterhin zu zahlen.

§ 8 Vergütung und spezifische Kosten
8.1 Der übliche Stundensatz für Dienstleistungen des Dienstleisters (hierzu zählen Personal Trainings, Ernährungsberatungen, Onboardinggespräche, Beratungsgespräche, Erst- und Strategiegespräche) liegt bei 99,00€ pro Zeitstunde.
8.2 Das Honorar für Dienstleistungen des Dienstleisters im Rahmen eines langfristigen Coachings richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Stunden- oder Monatssätzen und kann von § 8.1 abweichen.
8.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Dienstleisters. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
8.4 Werden aufgrund der Ziele und Wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind die Kosten vom Klienten zu übernehmen.
8.5 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch einen Arzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder einen anderen Gesundheitsexperten, gelten die jeweiligen Abrechnungsmodalitäten.
8.6 Werden anderweitige Leistungen (Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
8.7 Bei allen Dienstleistungen sind die entstehenden Anreisekosten im Umkreis von 5 Kilometern der Schlachthofstraße im Preis enthalten. Entfernungen die darüber hinausgehen, werden mit 0,50€ pro gefahrenem Kilometer berechnet.

§ 9 Erst- und Strategiegespräche
9.1 Der Dienstleister bietet jeder interessierten Person ein unverbindliches Erstgespräch, sowie ein anschließendes, unverbindliches Strategiegespräch an.
9.2 Die übliche Dauer des Erstgesprächs liegt bei 30 Minuten. Die übliche Dauer des Strategiegesprächs liegt bei 90 Minuten.
9.3 Das Erstgespräch sowie das Strategiegespräch sind für jede interessierte Person bei Wahrnehmung des vereinbarten Termins kostenlos und unverbindlich.
9.4 Bei einer schriftlichen oder telefonischen Absage eines terminierten Erst- oder Strategiegesprächs durch die interessierte Person mindestens 24 Stunden vor dem Termin entstehen weiterhin keine Kosten.
9.5 Bei einer schriftlichen oder telefonischen Absage eines terminierten Erst- oder Strategiegesprächs durch die interessierte Person innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin ist der Dienstleister berechtigt, seinen eingeplanten Zeitaufwand (siehe § 9.2) zu 50% mit seinem üblichen Stundensatz (siehe § 8.1) in Rechnung zu stellen.
9.6 Bei einer schriftlichen oder telefonischen Absage eines terminierten Erst- oder Strategiegesprächs durch die interessierte Person innerhalb von 2 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ist der Dienstleister berechtigt, seinen eingeplanten Zeitaufwand (siehe § 9.2) zu 100% mit seinem üblichen Stundensatz (siehe § 8.1) in Rechnung zu stellen.
9.7 Es liegt im Ermessen des Dienstleisters auf die Regelungen von § 9.5 und § 9.6 zu verzichten oder diese aus Kulanz zu mindern, wenn es für eine kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen einer interessierten Person zu einem Termin nachweisliche, nachvollziehbare Gründe gibt.

Obliegenheiten des Klienten
§ 10 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den Dienstleister zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck, ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Dienstleisters, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Dienstleister persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arzt oder Physiotherapeuten über eine mögliche Coachinggestaltung gesprochen.

§ 11 Angemessene Sportkleidung
Der Klient verpflichtet sich, die Coachingeinheiten nur in angemessener (Sport-) Kleidung zu absolvieren. Angemessene Sportkleidung beinhaltet unter anderem sauberes und geschlossenes Schuhwerk, eine saubere Sporthose (keine Jeans oder ähnliche Alltagskleidung) und ein sauberes Oberteil. Ob die Kleidung des Klienten angemessen ist, liegt immer im Ermessen des Dienstleisters.

§ 12 Nachträgliche Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, dem Dienstleister umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

§ 13 Einverständnis zur Nutzung persönlicher Daten für Anwendungen im Rahmen des Coachings
13.1 Der Klient ist damit einverstanden, dass der vollständige Vor- und Nachname in dem persönlichen Profil des Klienten in der BE PROUD® Academy und in der Coachingapp angezeigt werden darf und auch für andere Kunden des Dienstleisters sichtbar ist.
13.2 Ist der Klient mit § 13.1 nicht einverstanden, muss dies dem Dienstleister schriftlich mitgeteilt werden. Sodann wird in dem persönlichen Profil des Klienten nur ein anonymes Kürzel verwendet.
13.3 Der Klient ist damit einverstanden, während der Dauer des Coachings oder solange der persönliche Zugang zur BE PROUD® Academy besteht, E-Mails von dem Dienstleister zu erhalten.

Obliegenheiten des Dienstleisters
§ 14 Datenschutz
14.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem und über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.
14.2 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages verwendet.
14.3 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach Vertragsende oder der letzten gebuchten Coachingeinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzt.

§ 15 Geheimhaltung
15.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Dienstleisters und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
15.2 Die Geheimhaltungspflicht für den Klienten gilt insbesondere für die Inhalte der BE PROUD® Academy. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte Personen, die nicht selbst einen persönlichen Zugang zur BE PROUD® Academy durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Dienstleister erhalten haben, wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00€ bestraft.
15.3 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 16 Sorgfaltspflicht
Der Dienstleister ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Coachingeinheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Coaching und damit verbundene spezielle Risiken und Besonderheiten einzuweisen. Während der Coachingeinheit ist der Dienstleister verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

§ 17 Vertragsdauer & Kündigung
17.1 Der Dienstleister schließt grundsätzlich befristete Verträge ab.
17.2 Der Klient hat das Recht, bei online abgeschlossenen Verträgen innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde.
17.3 Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
17.4 Das Rücktrittsrecht gemäß 15.2 entfällt, wenn der Vertrag persönlich und in Anwesenheit beider Vertragsparteien abgeschlossen wurde, sofern der geistige Zustand beider Vertragsparteien eine Willenserklärung zuließ.
17.5 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe sind u.a. eine nachweislich dauerhafte Sportunfähigkeit, ein Umzug, wodurch die festgelegte Trainingsstätte mehr als 30 Kilometer entfernt ist, oder private oder berufliche Gründe, die eine Fortführung des Coachings nachweislich unmöglich machen.
17.6 Der Klient ist ferner zur Kündigung berechtig, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu den vereinbarten Coachingterminen nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Coachingeinheiten zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt zu Gunsten des Klienten berücksichtigt werden kann.
17.7 Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
17.8 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingseinheiten.

§ 18 Allgemeines
18.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt bekannt zu geben.
18.2 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt der Dienstleister vor Beginn des Coachings eine ärztliche Untersuchung.
18.3 Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, E-Mail, Telefon, etc.) müssen dem Dienstleister zeitnah mitgeteilt werden.
18.4 Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Klienten tätig zu werden. Eine vorherige Zustimmung des Klienten bedarf es hierfür nicht.
18.5 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Dienstleistungen des andern äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19.2 Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit, eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

Zuletzt geändert am 10.02.2024 um 09:37 Uhr.