§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von BE PROUD Fitness e.K., vertreten durch Jonas Schneider, Schlachthofstraße 2, 99085 Erfurt („Dienstleister“), erworben haben.
1.2 Klienten im Sinne von 1.1 sind Privatpersonen und Unternehmen.
1.3 Die Bezeichnung Klient oder Klienten ist im Folgenden genderneutral gemeint und bezieht sich auf alle Geschlechter.
1.4 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und BE PROUD Fitness e.K., vertreten durch Jonas Schneidergeschlossen.
1.5 Die Betreuung und Anleitung des Klienten bei der Durchführung der gemeinsamen Coachingeinheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister oder einer qualifizierten, bei BE PROUD Fitness e.K. angestellten Person.
1.6 Der Dienstleister kann das Coachingkonzept jederzeit während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages anpassen, soweit der Klient dies verlangt oder, um neuen gesicherten sport- oder ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Klienten zu entsprechen.
1.7 Ist keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.8 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Die Leistungen
2.1 Die Planung und Durchführung eines Coachings und/ oder Sonderleistungen zwischen dem Klienten und dem Dienstleister werden durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages vereinbart.
2.2 Der Dienstleister bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und individuelles Coachingkonzept an. Dieses kann verschiedene Elemente aus Trainings-, Ernährungs-, Schlaf-, Gesundheits-, Stress-, Mindset- und Alltagsoptimierung umfassen.
2.3 Der Klient informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
2.4 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in einem Anamnesegespräch, oder in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen.
2.5 Der Klient beantwortet alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand und zu trainings- und ernährungsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.6 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Klienten einzeln und in Textform im Dienstleistungsvertrag aufgeführt.
§ 3 Sonstige Leistungen
Der Dienstleister steht den Klienten außerhalb der Coachingeinheiten grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistungen per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
§ 4 Haftung
4.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
4.2 Der Klient nimmt zur Kenntnis, das sportliche Aktivitäten mit Risiken verbunden sind und eigenverantwortlich durchgeführt werden.
4.3 Der Klient ist verpflichtet, die Anweisungen des Dienstleisters zu befolgen.
Verstößt der Klient gegen diese Verpflichtung und ist der Schaden hierauf zurückzuführen, wird ein etwaiges Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt.
§ 5 Coachingzeiten
5.1 Alle Coachingeinheiten werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.
5.2 Das Coaching wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom Dienstleister empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann online oder am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des Dienstleisters oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein.
5.3 Die Coachingeinheiten werden während folgender Zeiten durchgeführt: Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr. Auf besonderen Wunsch und nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.
§ 6 Verhinderung und Ausfall
6.1 Eine Coachingeinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden.
6.2 Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist der Dienstleister berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Diese beträgt regelmäßig bis zu 100 % des vereinbarten Honorars, sofern dem Dienstleister keine anderweitige Verwendung der Zeit möglich ist. Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung entfällt die Vergütungspflicht, sofern die Absage unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung erfolgt. Erfolgt die Absage so kurzfristig, dass eine anderweitige Vergabe des Termins dem Dienstleister nicht mehr möglich ist, ist dieser berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Die Ausfallvergütung bemisst sich nach der vereinbarten Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen sowie unter Berücksichtigung einer möglichen anderweitigen Verwendung der Zeit. Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Ist die Coachingeinheit Bestandteil eines gebuchten Pakets oder einer pauschalen Vergütungsvereinbarung, gilt die betroffene Einheit im Falle einer nicht fristgerechten Absage oder eines unentschuldigten Nichterscheinens als durchgeführt. Ein Anspruch auf Nachholung besteht in diesem Fall nicht.
6.5 Der Dienstleister kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz zugunsten des Klienten von den vorstehenden Fristen abweichen.
6.6 Bei längerer beruflicher oder urlaubsbedingter Ortsabwesenheit des Klienten muss das Coaching angepasst werden, um die abgestrebte Zielerreichung des Klienten weiter zu gewährleisten. Folglich ist dies dem Dienstleister frühestmöglich mitzuteilen.
6.6 Die aufgrund einer nachweislich gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Coachingeinheiten werden nach Möglichkeit innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt oder falls notwendig an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
§ 7 Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen, d.h. weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgenden, begründeten Coachingabsage durch den Dienstleister wird die Coachingeinheit nach Wahl des Klienten gutgeschrieben oder nachgeholt.
7.2 Bei einer längerfristigen, krankheitsbedingten Verhinderung des Dienstleisters werden die entfallenden Coachingeinheiten nach Absprache mit dem Klienten schnellstmöglich nachgeholt. Für die nachzuholenden Coachingeinheiten entstehen dem Klienten keine zusätzlichen Kosten, auch dann nicht, wenn nachzuholende Coachingeinheiten nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit nachgeholt werden.
7.3 Das vereinbarte Honorar bleibt während der Vertragslaufzeit geschuldet, sofern die ausgefallenen Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgeholt werden. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von bis zu 4 Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin, sofern nicht im Einzelfall berechtigte Gründe des Klienten entgegenstehen.
§ 8 Vergütung und spezifische Kosten
8.1 Der übliche Stundensatz für Dienstleistungen des Dienstleisters (hierzu zählen Personal Trainings, Ernährungsberatungen, Onboardinggespräche, Beratungsgespräche, Erst- und Strategiegespräche, Erstellung von Trainings- und Ernährungsplänen) liegt bei B2C Leistungen 129,00€ brutto pro Zeitstunde und bei B2B Leistungen bei 129,00€ netto pro Zeitstunde.
8.2 Das Honorar für Dienstleistungen des Dienstleisters im Rahmen eines langfristigen Dienstleistungsvertrages richtet sich nach dem im Dienstleistungsvertrag festgelegten Stundensatz, Monatssatz oder Gesamtpreis und kann von § 8.1 abweichen.
8.3 Die dem Dienstleistungsvertrag beigefügte Kostenübersicht ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie dient der Transparenz und stellt eine hypothetische Berechnung der anfallenden Kosten dar, falls die erbrachten Leistungen nach dem üblichen Stundensatz (siehe § 8.1) abgerechnet würden.
8.4 Wird der Vertrag vorzeitig durch den Klienten ohne wichtigen Grund beendet, erfolgt die Abrechnung der bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen anteilig. Soweit der Vertrag auf einem vergünstigten Gesamtpreis (Paketpreis) beruht, gilt dieser nur bei vollständiger Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach den in der Kostenübersicht ausgewiesenen Einzelpreisen abzurechnen. Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch zusteht.
8.5 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
8.6 Werden aufgrund der Ziele und Wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind die Kosten vom Klienten zu übernehmen.
8.7 Erfordert die Betreuung im Einzelfall ergänzend die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (z. B. Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker), erfolgt diese auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung des Klienten. Es gelten insoweit ausschließlich die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Dienstleister schuldet keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen und wird insoweit nicht Vertragspartner.
8.8 Für zusätzliche Leistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen) werden vor Inanspruchnahme gesonderte Vergütungen in Textform vereinbart.
8.9 Im vereinbarten Honorar sind Anfahrtskosten im Umkreis von bis zu 5 km um die Schlachthofstraße 2, 99085 Erfurt, enthalten. Für darüberhinausgehende Entfernungen wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Maßgeblich ist die tatsächlich zurückgelegte Strecke (Hin- und Rückfahrt) ab der Schlachthofstraße 2, 99085 Erfurt.
§ 9 Erst- und Strategiegespräche
9.1 Der Dienstleister bietet jeder interessierten Person ein unverbindliches Erstgespräch, sowie ein anschließendes, unverbindliches Strategiegespräch an.
9.2 Die übliche Dauer des Erstgesprächs liegt bei 30 Minuten. Die übliche Dauer des Strategiegesprächs liegt bei 90 Minuten.
9.3 Das Erstgespräch ist für Interessenten bei Wahrnehmung des vereinbarten Termins kostenfrei.
9.4 Die Kosten für das Strategiegespräch betragen 149,00€. Bei Abschluss eines Coachingvertrages werden die 149,00€ gutgeschrieben.
9.5 Bei einer Absage eines terminierten Erstgesprächs durch die interessierte Person mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termins entstehen weiterhin keine Kosten.
9.6 Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen ist der Dienstleister berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen, sofern eine anderweitige Vergabe des Termins nicht mehr möglich ist. Die Ausfallvergütung bemisst sich nach dem üblichen Stundensatz unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Zeit. Dem Interessenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.7 Der Dienstleister kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz ganz oder teilweise von der Erhebung einer Ausfallvergütung absehen.
Obliegenheiten des Klienten
§ 10 Ärztlicher Gesundheitscheck
Der Klient ist verpflichtet, den Dienstleister über bestehende gesundheitliche Einschränkungen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
Sofern aus Sicht des Dienstleisters oder des Klienten gesundheitliche Risiken bestehen, wird dem Klienten empfohlen, vor Beginn oder Fortsetzung des Coachings ärztlichen Rat einzuholen.
Der Klient entscheidet eigenverantwortlich über die Durchführung des Coachings. Etwaige ärztliche Empfehlungen sind zu beachten und dem Dienstleister mitzuteilen, soweit sie für die Trainings- und Coachinggestaltung relevant sind.
§ 11 Geeignete Sportkleidung
Der Klient verpflichtet sich, an den Coachingeinheiten nur in geeigneter Sportkleidung teilzunehmen, die eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Trainings gewährleistet. Geeignet ist insbesondere Kleidung, die Bewegungsfreiheit bietet und keine Verletzungsrisiken begründet; hierzu zählen regelmäßig geschlossenes Schuhwerk sowie saubere, für sportliche Aktivitäten vorgesehene Bekleidung.
Entspricht die Kleidung des Klienten diesen Anforderungen nicht, ist der Dienstleister berechtigt, die Durchführung der Coachingeinheit aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Klient trotz vorherigen Hinweises keine geeignete Kleidung trägt oder die Durchführung der Einheit andernfalls mit Sicherheitsrisiken verbunden wäre.
In diesen Fällen gilt die Coachingeinheit als vom Klienten nicht ordnungsgemäß wahrgenommen; etwaige Regelungen zu Terminabsagen und Ausfallhonoraren finden entsprechende Anwendung.
§ 12 Nachträgliche Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie auftretende körperliche Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme der Leistungen, dem Dienstleister unverzüglich, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Auf Grundlage dieser Angaben entscheidet der Dienstleister unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Klienten nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fortsetzung, Anpassung oder vorübergehende Aussetzung der Leistungserbringung.
§ 13 Einverständnis zur Nutzung persönlicher Daten für Anwendungen im Rahmen des Coachings
13.1 Im Rahmen der Nutzung der BE PROUD® Academy und der Coaching-App wird der Vor- und Nachname des Klienten im persönlichen Profil angezeigt und ist für andere Nutzer der Plattform sichtbar.
13.2 Ist der Klient mit § 13.1 nicht einverstanden, muss dies dem Dienstleister in Textform mitgeteilt werden. Sodann wird in dem persönlichen Profil des Klienten nur ein anonymes Kürzel verwendet.
13.3 Der Dienstleister ist berechtigt, dem Klienten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis E-Mails zu übermitteln (z. B. organisatorische Hinweise, Terminabsprachen, Informationen zur Durchführung des Coachings).
13.4 Darüber hinausgehende E-Mail-Kommunikation zu Marketingzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Klienten.
§ 14 Geheimhaltung
14.1 Der Klient verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Coachings bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Dienstleisters sowie dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
14.2 Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen, insbesondere Inhalte von Coachingkonzepten, Trainingsmethoden, Unterlagen, Strategien sowie interne Abläufe.
14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
14.4 Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit eine Verarbeitung zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Offenlegungspflichten bestehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 15 Vertragsstrafe bei unbefugter Weitergabe oder Veröffentlichung von Coachinginhalten
15.1 Der Klient verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Coachings bereitgestellten Inhalte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Videos der BE PROUD Academy, Rezepte, Ernährungspläne, Trainingspläne, sowie sonstige digitale Materialien, ausschließlich persönlich zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zugänglich zu machen.
15.2 Die Weitergabe dieser Inhalte an Dritte oder deren Veröffentlichung, gleich in welcher Form (z. B. durch Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung über soziale Medien oder sonstige Online-Plattformen), ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Dienstleisters in Textform untersagt.
15.3 Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Weitergabeverbot verpflichtet sich der Klient zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe vom Dienstleister nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
Obliegenheiten des Dienstleisters
§ 16 Sorgfaltspflicht
Der Dienstleister ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Coachingeinheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Coaching und damit verbundene spezielle Risiken und Besonderheiten einzuweisen. Während der Coachingeinheit ist der Dienstleister verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
§ 17 Vertragsdauer & Kündigung
17.1 Der Dienstleister schließt grundsätzlich Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit ab.
17.2 Die ordentliche Kündigung ist während dieser festen Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
17.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Klienten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei einer dauerhaft bestehenden Sportunfähigkeit oder bei einem Umzug, infolge dessen die regelmäßige Trainingsstätte mehr als 30 km vom neuen Wohnort entfernt ist.
§ 18 Gesetzliches Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir
Jonas Schneider, BE PROUD Fitness e.K., Schlachthofstraße 2, 99085 Erfurt
Telefon: +49 162 4919277
E-Mail: jonasschneider@be-proud.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An [Name des Unternehmens] [Anschrift] [E-Mail-Adresse] [ggf. Faxnummer]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 19 Allgemeines
19.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt bekannt zu geben.
19.2 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt der Dienstleister vor Coachingbeginn eine ärztliche Untersuchung.
19.3 Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, E-Mail, Telefon, etc.) müssen dem Dienstleister zeitnah mitgeteilt werden.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Zuletzt geändert am 12.04.2026 um 23:31 Uhr.